Margrit Weirich - Kanzlei für Medizinrecht
spezialisiert bundesweit für Sie im Einsatz

RECHTSGEBIETE 

In meiner Kanzlei bearbeite ich Fälle aus dem Bereich des Medizinrechts und hierbei insbesondere Mandate aus folgenden Bereichen:

Arzthaftungsrecht
Hier bin ich, anders als die meisten in diesem Bereich spezialisierten Kanzleien, sowohl auf Behandlerseite, als auch auf Patientenseite tätig.
Selbstverständlich nicht gleichzeitig und immer nur jeweils nach entsprechender Abklärung einer Interessenkollision.
Vorrangig geht es darum, unabhängig davon, ob Sie Behandler oder Patient sind, Ihre Interessen zu vertreten. Dazu kann  - nach meiner Überzeugung - vieljährige Erfahrung  auf beiden Seiten der Rechtsbeziehung "Patient - Behandler (Arzt/Zahnarzt)" einen Benefit bieten.

Dem Arzthaftungsrecht gilt meine Passion. Auch nach vielen Jahren empfinde ich dieses Gebiet als sehr spannend - sei es in den ärztlichen Disziplinen, wie z. B., der Allgemeinmedizin, der Inneren Medizin, der Chirurgie, der Neurologie und der Neurochirurgie sowie der Orthopädie oder aber der Zahnmedizin mit ihren diversen einer Fachzahnarztbezeichnung zugänglichen Fachgebieten.

 Ärztliches und zahnärztliches Berufsrecht

Das Geflecht der vielzähligen und vielschichtigen berufsrechtlichen Regelungen ist mir vertraut.
Aufgrund mehrjähriger Tätigkeit als Geschäftsführerin einer Zahnärztekammer und als derzeit juristische Beraterin einer Zahnärztekammer sind mir die berufsrechtlichen Regelungen rund um den Beruf des Zahnarztes bekannt.
Auch in der Vertretung von Ärzten in berufsrechtlichen Angelegenheiten habe ich vieljährige Erfahrung.

Approbations- und Berufserlaubnisverfahren - vorwiegend in Fällen mit Auslandsbezug

Nichts ist für den Arzt/Zahnarzt/Apotheker so wichtig, wie seine Approbation oder wenigstens Berufserlaubnis, denn ohne diese ist eine Tätigkeit im jeweiligen Heilberuf in Deutschland nicht möglich.
Für Absolventen mit einer Ausbildung außerhalb Deutschlands (dem EU-Raum oder einem sog. Drittstaat) stellt sich die Erteilung der Approbation oder zunächst der Berufserlaubnis jedoch mitunter als schwierig dar. Sollten Sie diesbezüglich eine Beratung oder Vertretung in Ihrem Antrags-,/Widerspruchs- oder Klageverfahren benötigen, stehe ich mit meinem Wissen und mit meiner Erfahrung in diesem Bereich sehr gerne zur Verfügung.

Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren

Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren sind nach meiner Erfahrung für einen Arzt oder Zahnarzt oft mit "Bauchschmerzen" verbunden. Sie sind in Bezug auf eine sachgerechte Vertretung zeitintensiv, mitunter drohen höhere Regresse oder sogar weitere berufsrechtliche Konsequenzen.  Wichtig ist es hier, von Beginn an effektiv zur Verteidigung vorzutragen und auf ein akzeptables Ergebnis hinzuarbeiten. Gerne unterstütze ich Sie hierbei.


Haben Sie Fragen über das Leistungsspektrum der Kanzlei, zögern Sie nicht sich hier mit mir in Verbindung zu setzen.